Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.03.2026
Liquidation
02.09.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024
03.05.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023
07.02.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2021 bis zum 30.09.2022
05.05.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2020 bis zum 30.09.2021
07.04.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020
05.12.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019
05.12.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019
07.08.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2018
07.08.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2018
21.12.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 27.06.2017 bis zum 30.09.2017
21.12.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 27.06.2017 bis zum 30.09.2017
06.07.2017
Neueintragungen