Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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17.09.2024
Entscheidungen im Verfahren
22.06.2023
Entscheidungen im Verfahren
22.06.2023
Entscheidungen im Verfahren
22.06.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
13.06.2023
Entscheidungen im Verfahren
11.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
09.11.2021
Entscheidungen im Verfahren
11.10.2021
Entscheidungen im Verfahren
14.12.2020
Sonstiges
04.12.2020
Eröffnungen
15.10.2020
Sicherungsmaßnahmen
06.03.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
29.06.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
04.07.2017
Neueintragungen