Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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11.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
11.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
11.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
11.06.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
11.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
11.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
11.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
11.06.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
23.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
09.09.2023
Entscheidungen im Verfahren
30.09.2021
Entscheidungen im Verfahren
03.11.2020
Eröffnungen
27.10.2020
Eröffnungen
04.09.2020
Sicherungsmaßnahmen
15.05.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 12.06.2017 bis zum 31.12.2017
26.06.2017
Neueintragungen