Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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04.05.2026 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
30.09.2025
Veröffentlichung der Eintragung eines Kryptowertpapiers in ein Kryptowertpapierregister § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Abs. 2 eWpG
17.07.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
20.01.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
13.10.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
02.05.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
09.02.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
25.02.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
25.02.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
25.02.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
29.11.2019
Berichtigungen
22.11.2019
Berichtigungen
25.01.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 15.06.2017 bis zum 31.12.2017
25.01.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 15.06.2017 bis zum 31.12.2017
25.01.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 15.06.2017 bis zum 31.12.2017
28.06.2017
Berichtigungen
15.06.2017
Neueintragungen