Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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23.06.2022
Löschungsankündigungen
19.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
28.10.2021
Entscheidungen im Verfahren
28.10.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
24.09.2021
Entscheidungen im Verfahren
01.04.2021
Entscheidungen im Verfahren
18.06.2019
Eröffnungen
10.05.2019
Entscheidungen im Verfahren
24.01.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
14.06.2017
Neueintragungen