Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
01.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
01.04.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
01.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
04.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
30.05.2023
Entscheidungen im Verfahren
03.05.2023
Eröffnungen
29.03.2023
Eröffnungen
18.11.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
25.10.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.06.2017 bis zum 31.12.2017
12.06.2017
Neueintragungen