Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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28.08.2024
Sonstiges
01.03.2021
Löschungen von Amts wegen
11.01.2021
Löschungsankündigungen
12.09.2019
Termine
11.09.2018
Entscheidungen im Verfahren
27.07.2018
Eröffnungen
18.07.2018
Eröffnungen
29.03.2018
Sicherungsmaßnahmen
01.06.2017
Neueintragungen