Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.02.2026
Löschungsankündigung
12.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
12.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
12.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
12.05.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
08.09.2023
Entscheidungen im Verfahren
22.06.2023
Entscheidungen im Verfahren
08.04.2021
Termine
05.01.2021
Termine
08.04.2020
Termine
17.07.2019
Eröffnungen
12.04.2019
Sicherungsmaßnahmen
24.05.2017
Neueintragungen