Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
09.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
09.01.2025
Sonstiges
09.01.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
23.07.2024
Sonstiges
23.07.2024
Sonstiges
01.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
13.06.2022
Sonstiges
20.05.2022
Eröffnungen
29.03.2022
Sicherungsmaßnahmen
23.06.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
23.06.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
12.06.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
23.08.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 17.03.2017 bis zum 31.12.2017
18.05.2017
Neueintragungen