Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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18.11.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
25.10.2024
Sonstiges
25.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
24.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
07.08.2019
Termine
26.02.2019
Termine
28.09.2018
Eröffnungen
23.07.2018
Sicherungsmaßnahmen
16.03.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
15.05.2017
Neueintragungen