Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
08.05.2026
Sonstiges
12.03.2026 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 09.12.2022 bis zum 08.12.2023
12.03.2026 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 09.12.2022 bis zum 08.12.2023
11.03.2026 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 09.12.2021 bis zum 08.12.2022
11.03.2026 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 09.12.2021 bis zum 08.12.2022
26.02.2026 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 09.12.2020 bis zum 08.12.2021
01.07.2025
Sonstiges
06.12.2022
Sonstiges
23.12.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 08.12.2020
31.03.2021
Termine
28.12.2020
Sonstiges
18.12.2020
Termine
09.12.2020
Eröffnungen
13.10.2020
Sicherungsmaßnahmen
12.05.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
05.09.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
15.05.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 11.05.2017 bis zum 31.12.2017
11.05.2017
Neueintragungen