Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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12.05.2025
Sonstiges
05.04.2022
Sonstiges
26.01.2022
Entscheidungen im Verfahren
28.12.2021
Sonstiges
07.10.2020
Eröffnungen
27.03.2020
Sicherungsmaßnahmen
26.11.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 19.05.2017 bis zum 31.12.2017
10.05.2017
Neueintragungen