Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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12.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
11.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
13.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
09.01.2025
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30.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
18.12.2024
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13.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
05.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
29.11.2024
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12.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
24.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
16.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
01.03.2024
Eröffnungen
21.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
17.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
22.12.2023
Sicherungsmaßnahmen
31.07.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020
31.07.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2020 bis zum 30.09.2021
17.12.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2018
09.12.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019
20.12.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2017 bis zum 30.09.2017
08.05.2017
Neueintragungen