Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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12.01.2026
Löschungsankündigung
23.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
01.04.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
01.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
01.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
01.04.2025
Sonstiges
19.05.2023
Sonstiges
10.12.2019
Eröffnungen
11.11.2019
Sicherungsmaßnahmen
07.01.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 05.05.2017 bis zum 31.12.2017
07.01.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 05.05.2017 bis zum 31.12.2017
05.05.2017
Neueintragungen