Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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03.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
06.03.2025
Sonstiges
24.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
20.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
09.12.2024
Sonstiges
04.04.2024
Eröffnungen
25.10.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
28.02.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
07.04.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
05.01.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
19.02.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
15.02.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 24.04.2017 bis zum 31.12.2017
05.05.2017
Neueintragungen