Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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24.04.2026
Sonstiges
09.12.2022
Sonstiges
16.11.2022
Sonstiges
28.04.2022
Sonstiges
01.04.2022
Eröffnungen
19.07.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
19.07.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
09.04.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 14.02.2017 bis zum 31.12.2017
09.04.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 14.02.2017 bis zum 31.12.2017
24.04.2017
Neueintragungen