Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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05.12.2025 Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2024 bis zum 30.09.2025
29.01.2025 Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024
26.01.2024 Berlin und MünchenJahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2022 bis zum 30.09.2023
27.01.2022 Jahres- und Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2020 bis zum 30.09.2021
09.02.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020
22.11.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019
25.10.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2018
28.12.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 24.04.2017 bis zum 30.09.2017
24.04.2017
Neueintragungen