Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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12.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
09.12.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
15.11.2022
Sonstiges
15.11.2022
Entscheidungen im Verfahren
26.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
08.04.2022
Sonstiges
23.07.2020
Termine
08.04.2020
Termine
25.10.2019
Termine
25.03.2019
Eröffnungen
08.02.2019
Sicherungsmaßnahmen
25.06.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 08.02.2017 bis zum 31.12.2017
18.04.2017
Neueintragungen