Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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24.02.2026
Sonstiges
06.05.2020
Eröffnungen
03.04.2020
Sicherungsmaßnahmen
27.09.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 17.03.2017 bis zum 31.12.2017
04.09.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 17.03.2017 bis zum 31.12.2017
04.09.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 17.03.2017 bis zum 31.12.2017
04.09.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 17.03.2017 bis zum 31.12.2017
05.04.2017
Neueintragungen