Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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18.06.2026
Entscheidungen im Verfahren
21.01.2025
Sonstiges
21.01.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
21.01.2025
Sonstiges
27.11.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
25.04.2024
Sonstiges
11.03.2024
Sonstiges
15.02.2023
Entscheidungen im Verfahren
13.01.2020
Termine
08.08.2019
Termine
02.08.2019
Termine
01.08.2019
Eröffnungen
20.05.2019
Sicherungsmaßnahmen
12.02.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
03.01.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 19.02.2016 bis zum 31.12.2016
03.01.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 19.02.2016 bis zum 31.12.2016
03.04.2017
Neueintragungen