Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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28.03.2025
Löschungsankündigung
25.10.2024
Eröffnungen
21.10.2024
Eröffnungen
13.03.2024
Absage der außerordentlichen Hauptversammlung
12.02.2024
Einladung zu einer außerordentlichen Hauptversammlung
06.09.2022 Jahresabschluss/Jahresfinanzbericht zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
22.08.2022
Einladung zur außerordentlichen Hauptversammlung 2022
17.08.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
12.01.2022
Einladung zur Hauptversammlung
30.04.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
14.07.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
26.04.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
23.04.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
30.03.2017
Neueintragungen