Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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23.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
20.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
06.01.2021
Eröffnungen
06.01.2021
Entscheidungen im Verfahren
05.01.2021
Eröffnungen
13.11.2020
Sicherungsmaßnahmen
06.11.2020
Sicherungsmaßnahmen
16.03.2020 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
25.02.2019 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
11.02.2019
§§ 264 Abs. 3, 264b HGB zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
12.04.2017
Berichtigungen
29.03.2017
Neueintragungen