Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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21.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
06.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
17.12.2019
Termine
29.10.2019
Termine
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02.05.2019
Eröffnungen
15.02.2019
Sicherungsmaßnahmen
14.02.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 17.02.2017 bis zum 31.12.2017
06.03.2018
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27.03.2017
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