Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.01.2023
Löschungsankündigung
31.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
03.01.2022
Termine
06.12.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
06.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
24.10.2019
Termine
19.05.2017
Veränderungen
24.03.2017
Neueintragungen