Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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30.06.2025
Sonstiges
01.04.2025
Eröffnungen
15.08.2024 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
14.06.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
06.10.2023 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
12.09.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
07.09.2023 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
14.03.2022 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
23.02.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
12.03.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
05.03.2021 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
01.04.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
05.03.2020 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
19.07.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
22.05.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 25.02.2016 bis zum 31.12.2016
23.03.2017
Neueintragungen