Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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28.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
06.08.2024
Sonstiges
29.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
08.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
26.06.2024
Sonstiges
15.04.2024
Sonstiges
02.04.2024
Sonstiges
08.03.2024
Eröffnungen
05.03.2024
Sonstiges
01.03.2024
Eröffnungen
26.01.2024
Sicherungsmaßnahmen
05.07.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2021 bis zum 30.04.2022
07.03.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2020 bis zum 30.04.2021
15.12.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2019 bis zum 30.04.2020
21.08.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2018 bis zum 30.04.2019
16.08.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.05.2017 bis zum 30.04.2018
12.04.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 17.03.2017 bis zum 30.04.2017
21.03.2017
Neueintragungen