Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.03.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
08.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
08.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
08.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
08.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
01.12.2023
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14.04.2023
Entscheidungen im Verfahren
13.10.2022
Entscheidungen im Verfahren
02.09.2022
Entscheidungen im Verfahren
08.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
26.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
04.02.2022
Eröffnungen
21.12.2021
Sicherungsmaßnahmen
16.02.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
03.02.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
28.12.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2017 bis zum 31.12.2017
13.03.2017
Neueintragungen