Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.03.2023
Sonstiges
20.02.2023
Sonstiges
17.08.2022
Sonstiges
17.02.2021
Termine
02.12.2020
Sonstiges
23.11.2020
Eröffnungen
22.10.2020
Sicherungsmaßnahmen
19.12.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
16.07.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 10.02.2017 bis zum 31.12.2017
17.11.2016
Neueintragungen