Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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07.04.2026
Entscheidungen im Verfahren
23.07.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
23.07.2025
Entscheidungen im Verfahren
16.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
27.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
15.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
11.12.2023
Entscheidungen im Verfahren
06.03.2023
Eröffnungen
24.02.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
24.02.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
16.04.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
16.04.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
24.06.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
24.06.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
19.03.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 06.01.2017 bis zum 31.12.2017
19.03.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 06.01.2017 bis zum 31.12.2017
07.03.2017
Neueintragungen