Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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04.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
31.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
30.10.2023
Entscheidungen im Verfahren
29.08.2023
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09.08.2023
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18.01.2023
Entscheidungen im Verfahren
02.11.2022
Eröffnungen
19.08.2022
Sicherungsmaßnahmen
14.03.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 20.02.2017 bis zum 31.12.2017
03.03.2017
Neueintragungen