Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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01.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
21.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
20.07.2023
Entscheidungen im Verfahren
20.07.2023
Entscheidungen im Verfahren
20.07.2023
Entscheidungen im Verfahren
20.07.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
17.05.2022
Entscheidungen im Verfahren
15.11.2021
Entscheidungen im Verfahren
29.01.2020
Eröffnungen
13.11.2019
Sicherungsmaßnahmen
10.10.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 08.02.2017 bis zum 31.12.2017
28.02.2017
Neueintragungen