Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.02.2026
Einreichung neuer Dokumente
13.06.2025
Einreichung neuer Dokumente
23.04.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
23.04.2025 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
06.02.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
06.02.2024 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
27.06.2022
Berichtigungen
07.06.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
07.06.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
28.04.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
28.04.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
09.11.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
09.11.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
08.02.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
08.02.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
13.12.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 06.01.2017 bis zum 31.12.2017
13.12.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 06.01.2017 bis zum 31.12.2017
27.02.2017
Neueintragungen