Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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28.06.2023
Entscheidungen im Verfahren
13.03.2023
Entscheidungen im Verfahren
13.03.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
13.03.2023
Entscheidungen im Verfahren
09.09.2022
Entscheidungen im Verfahren
12.01.2022
Entscheidungen im Verfahren
06.12.2021
Sonstiges
29.09.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019
29.09.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020
22.07.2021
Entscheidungen im Verfahren
05.03.2021
Termine
29.12.2020
Sonstiges
03.11.2020
Veränderungen
28.10.2020
Eröffnungen
20.08.2020
Sicherungsmaßnahmen
06.08.2020
Sicherungsmaßnahmen
26.07.2020
Veränderungen
04.11.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2018
14.02.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2016 bis zum 30.09.2017
24.02.2017
Neueintragungen