Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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19.12.2025
Löschungsankündigung
30.07.2025
Sonstiges
30.07.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
23.05.2025
Sonstiges
23.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
31.08.2022
Sonstiges
11.01.2021
Sicherungsmaßnahmen
11.01.2021
Eröffnungen
11.01.2021
Sonstiges
11.01.2021
Entscheidungen im Verfahren
30.12.2020
Sonstiges
16.12.2020
Berichtigungen
19.08.2020
Entscheidungen im Verfahren
10.06.2020
Eröffnungen
27.02.2020
Sicherungsmaßnahmen
23.02.2017
Neueintragungen