Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
27.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
20.01.2025
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
16.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
16.12.2024
Sonstiges
16.12.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
01.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
12.11.2021
Eröffnungen
08.07.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
12.02.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
27.04.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
05.06.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 31.01.2017 bis zum 31.12.2017
22.02.2017
Neueintragungen