Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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08.09.2022
Sonstige Registerbekanntmachung
06.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
05.11.2021
Entscheidungen im Verfahren
29.09.2021
Entscheidungen im Verfahren
29.09.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
04.02.2021
Termine
06.08.2020
Sonstiges
24.01.2019
Sonstiges
22.11.2018
Veränderungen
20.11.2018
Eröffnungen
16.10.2018
Sicherungsmaßnahmen
17.02.2017
Neueintragungen