Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.02.2020
Entscheidungen im Verfahren
05.08.2019
Eröffnungen
02.08.2019
Eröffnungen
01.08.2019
Eröffnungen
01.08.2019
Sonstiges
12.06.2019
Sicherungsmaßnahmen
19.02.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 27.01.2017 bis zum 31.12.2017
16.11.2018 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 27.01.2017 bis zum 31.12.2017
10.02.2017
Neueintragungen