Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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05.01.2026
Löschungsankündigung
23.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
13.08.2024
Sonstiges
13.08.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
14.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
14.06.2024
Sonstiges
22.01.2021
Sonstiges
08.07.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 24.01.2017 bis zum 31.12.2017
08.07.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 24.01.2017 bis zum 31.12.2017
09.02.2017
Neueintragungen