Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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24.11.2025 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024
08.10.2025
Einreichung neuer Dokumente
07.05.2025
Sonstige Registerbekanntmachung
16.10.2024
Sonstige Registerbekanntmachung
08.10.2024
Sonstige Registerbekanntmachung
19.08.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
13.02.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
21.06.2023
Einreichung neuer Dokumente
01.02.2023
Einreichung neuer Dokumente
12.08.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
25.05.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
24.05.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
24.05.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
20.08.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
17.09.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
29.07.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
09.10.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017