Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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30.11.2022
Entscheidungen im Verfahren
15.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
30.06.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
30.08.2021
Entscheidungen im Verfahren
13.05.2020
Eröffnungen
08.04.2020
Sicherungsmaßnahmen
01.04.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
30.01.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
21.08.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
11.09.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 04.11.2016 bis zum 31.12.2016
06.02.2017
Neueintragungen