Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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06.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
02.03.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
07.01.2021
Eröffnungen
04.01.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
04.01.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 03.02.2017 bis zum 31.12.2017
01.12.2020
Sicherungsmaßnahmen
01.10.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 03.02.2017 bis zum 31.12.2017
02.01.2019
Berichtigungen
03.02.2017
Neueintragungen