Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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11.06.2025
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
11.06.2025
Entscheidungen im Restschuldbefreiungsverfahren
02.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
04.03.2022
Entscheidungen im Verfahren
25.01.2022
Sonstiges
05.01.2022
Eröffnungen
10.11.2021
Sicherungsmaßnahmen
24.06.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
17.02.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
24.01.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 26.01.2017 bis zum 31.12.2017
26.01.2017
Neueintragungen