Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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27.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
14.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
29.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
29.08.2024
Entscheidungen im Verfahren
29.08.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
22.05.2024
Entscheidungen im Verfahren
22.03.2023
Entscheidungen im Verfahren
04.03.2020
Eröffnungen
12.11.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
13.12.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
20.01.2017
Neueintragungen