Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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02.08.2023
Entscheidungen im Verfahren
13.04.2023
Entscheidungen im Verfahren
20.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
23.08.2022
Termine
29.04.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 30.12.2015 bis zum 29.12.2016
29.04.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 30.12.2016 bis zum 29.12.2017
24.03.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 30.12.2017 bis zum 29.12.2018
26.09.2018
Sonstiges
23.05.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.06.2014 bis zum 31.05.2015
10.01.2017
Neueintragungen