Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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31.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
01.07.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
19.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
19.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
31.01.2022
Sonstiges
05.02.2021
Termine
11.03.2019
Sonstiges
05.11.2018
Eröffnungen
06.01.2017
Neueintragungen