Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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11.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
11.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
06.09.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
06.09.2024
Entscheidungen im Verfahren
06.09.2024
Sonstiges
25.01.2024
Sonstiges
13.09.2022
Entscheidungen im Verfahren
20.07.2022
Entscheidungen im Verfahren
18.03.2021
Termine
20.12.2018
Termine
02.11.2018
Eröffnungen
14.08.2018
Sicherungsmaßnahmen
18.05.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
05.01.2017
Neueintragungen