Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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04.07.2025
Löschungsankündigung
19.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
08.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
08.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
08.11.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
07.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
07.11.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
07.11.2024
Entscheidungen im Verfahren
07.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
18.10.2019
Eröffnungen
05.12.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
16.08.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 03.11.2016 bis zum 31.12.2016
16.08.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 03.11.2016 bis zum 31.12.2016
05.01.2017
Neueintragungen