Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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05.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
26.03.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
08.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
04.01.2024
Sonstiges
04.01.2024
Sonstiges
22.12.2023
Sonstiges
17.04.2023
Sonstiges
30.03.2020
Sonstiges
26.03.2020
Eröffnungen
04.02.2020
Sicherungsmaßnahmen
10.04.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
23.07.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
04.01.2017
Neueintragungen