Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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04.07.2025
Löschungsankündigung
27.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
17.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
28.08.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
28.08.2024
Sonstiges
28.08.2024
Sonstiges
25.07.2024
Sonstiges
06.03.2023
Sonstiges
15.02.2023
Sonstiges
30.11.2022
Eröffnungen
10.02.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
15.10.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
02.09.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
27.03.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
11.02.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
21.11.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 06.12.2016 bis zum 31.12.2016
22.12.2016
Neueintragungen