Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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20.12.2022
Sonstiges
14.12.2020
Termine
03.12.2020
Entscheidungen im Verfahren
01.10.2020
Eröffnungen
27.03.2019 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.09.2017 bis zum 30.06.2018
16.05.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 16.11.2016 bis zum 31.12.2016
09.12.2016
Neueintragungen